LoBe für Arbeitnehmer e.V. Lohnsteuerhilfeverein

FAQ

Wie werde ich Mitglied?

Sofern Sie in die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine fallen, dürfen Sie von uns im Rahmen einer Mitgliedschaft betreut werden. Wir dürfen für Arbeitnehmer, Rentner und Unterhaltsempfänger Hilfestellung leisten, wenn

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wiederkehrenden Bezügen (z. B. Rente und Pensionen) oder Unterhaltsleistungen vorliegen
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen), Vermietung und Verpachtung, privaten Veräußerungsgeschäften erzielt werden und diese Einnahmen bei Alleinstehenden die Grenze von 18.000€, sowie bei Ehegatten 36.000€ nicht übersteigen.
  • Einnahmen nach §3 Nr. 12, Nr. 26 und Nr. 26a EStG (Übungsleiter und Ehrenämter) sofern diese in der Gesamtheit steuerfrei sind.

Sie zahlen einen sozial gestaffelten jährlichen Mitgliedsbeitrag (zzgl. der einmaligen Aufnahmegebühr im Beitrittsjahr) und können dafür ein ganzes Kalenderjahr lang die Hilfe Ihrer Beratungsstelle in Anspruch nehmen.

Welchen Vorteil hat eine Mitgliedschaft für mich?

Eine Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein bringt zum Einen den Vorteil, genau zu wissen, welche finanzielle Belastung Sie das ganze Jahr über haben (nur den einmaligen Mitgliedsbeitrag!) und zum Anderen die Gewissheit, dass wir zur Durchsetzung Ihrer rechtlich fundierten Ansprüche auch vor dem Finanzgericht für Sie tätig werden.

Ein weiterer Vorteil sind die aktuellen Informationsschreiben, die unsere Beratungsstellen nahezu monatlich erhalten. Hier werden u.a. neueste Urteile der Finanzgerichte, des Bundesfinanzhofs, des Bundesverfassungsgerichtes oder auch einschlägige Verfügungen der Ministerien der Länder oder der Oberfinanzdirektionen bekannt gegeben.

Die Leiter unserer Beratungsstellen sind somit stets aktuell informiert und auf dem jeweils neuesten Stand der Rechtsprechung.

Werden einzelne Beratungsleistungen gesondert in Rechnung gestellt?

Nein, denn alle Leistungen sind über den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Es entstehen keine weiteren Kosten, wenn z. B. neben der Erstellung der Einkommensteuererklärung noch weitere Fragen zum Steuerklassenwechsel oder Lohnsteuerermäßigungsantrag beantwortet werden.

Was ist, wenn ein Ehegatte Einkünfte aus selbständiger Arbeit hat?

Eine Aufsplittung der steuerlichen Beratung bei Ehegatten ist lt. Steuerberatungsgesetz nicht erlaubt. Nur bei einer getrennten oder besonderen Veranlagung ist dies möglich, doch sind diese Veranlagungsformen genau zu prüfen, ob sich dadurch nicht eine Verschlechterung Ihrer steuerlichen Situation ergibt.

Können Sie mir bei der Berechnung des Anspruchs auf Kindergeld helfen?

Sofern Sie mit Ihren Einkünften in die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine fallen, dürfen wir auch in Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz tätig werden.

Welche Unterlagen benötige ich eigentlich für meine Steuererklärung?

Hierfür haben wir eine Checkliste aufgelegt, die die wichtigsten Unterlagen und Belege nennt, die für eine Einkommensteuererklärung erforderlich sein können. Zum Einen erhalten Sie dadurch schon einmal einen ungefähren Überblick und zum Anderen können Sie sich anhand dieser Liste schon einmal für das Beratungsgespräch mit Ihrer LoBe-Beratungsstelle vorbereiten.

Muss ich die Mitgliedschaft kündigen, wenn ich keine Einkommensteuererklärung mehr abzugeben habe?

Ja – so, wie Sie Ihren Beitritt schriftlich erklärt haben (per Unterschrift), müssen Sie auch Ihren Austritt (Kündigung) erklären. Achten Sie bitte unbedingt auf eine fristgemäße Kündigung, denn diese ist nur dann wirksam, wenn sie bis zum 30. September eines Jahres beim Vorstand eingeht.

Kann die Steuererklärung auch ohne Mitgliedschaft erstellt werden?

Nein, das geht nicht. Jede Beratungsleistung und die Erstellung der Einkommensteuererklärung kann nur im Rahmen einer Mitgliedschaft erfolgen.

Haben Sie alle erforderlichen Formulare und Vordrucke oder muss ich mir die bei meinem Finanzamt besorgen?

In aller Regel liegen in unseren Beratungsstellen alle erforderlichen Vordrucke aus oder sind in der von uns eingesetzten EDV enthalten. Falls wider Erwarten einmal ein Vordruck nicht oder nicht mehr vorrätig sein sollte, wird für sofortigen Nachschub gesorgt. Falls Sie Vordrucke für Ihren Arbeitgeber benötigen – auch solche Formulare liegen aus oder können per EDV ausgedruckt werden.

Wie lange dauert es denn, bis ich mein Geld vom Finanzamt zurück bekomme?

Das ist regional stark unterschiedlich und kann so nicht einheitlich beantwortet werden. Es hängt zum Einen davon ab, ob das Finanzamt überlastet ist oder nicht und zum Anderen, ob die Steuererklärung mit den notwendigen Belegen und/oder Erläuterungen beim Finanzamt abgegeben wird. In den meisten Beratungsstellen wird mit einer Software gearbeitet, die den Versand der Steuererklärung per ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ermöglicht. Dadurch wird die Bearbeitungsdauer beim Finanzamt verkürzt. Gleichfalls werden Übertragungsfehler vermieden, was zu weniger notwendigen Einsprüchen führt.

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